Allgemeinverfügungen der Stadt Wolfsburg
Am Montag, 16.03., haben die Regierungschefs der Bundesländer und die Bundesregierung sich auf Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie verständigt. Auf Grundlage dieser Leitlinien hat die Stadt Wolfsburg Allgemeinverfügungen zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 auf dem Gebiet der Stadt Wolfsburg erlassen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg für den Bereich “Gewerbe und Gastronomie”, Stand 20.03.2020, finden Sie hier. Die aktuelle Allgemeinverfügung für den Bereich “Tourismus”, Stand 18.03.2020, finden Sie hier. Die aktuelle Allgemeinverfüngung, die auch den Bereich “Dienstleistungen” betrifft, finden Sie hier.
Zusätzlich finden Sie die Allgemeinverfügungen unter www.wolfsburg.de/corona.
Eine weitere Allgemeinverfügung zur Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) sowie die Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege i. S. v. § 2 Abs. 7 NuWG finden Sie ebenfalls unter www.wolfsburg.de/corona.