Die soeben veröffentlichte, aktualisierte Verordnung des Landes Niedersachsen, die am morgigen Mittwoch, den 16. Dezember 2020, in Kraft tritt, finden Sie hier als Download.
Die Landesverordnung setzt den Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13.12.2020 um. Für die Stadt Wolfsburg gilt die Landesverordnung unmittelbar.
Die Regelungen zum Lockdown für den Einzelhandel sind durch die Presseberichterstattung im Vorfeld bereits grob bekannt. Auslegungsfragen werden sukzessive in den FAQs des Landes Niedersachsen unter Alltag in Zeiten des Coronavirus – Antworten auf häufig gestellte Fragen | Portal Niedersachsen geklärt.
Für die Hotellerie/Gastronomie ergeben sich kleinere Änderungen, u.a.:
- Der Verzehr abgeholter Speisen ist in einem Umkreis von 50m um die Ausgabestelle (Gastronomie) herum untersagt.
- Beherbergungsbetriebe dürfen ihre Gäste nur auf den Zimmern bewirten (§10)
Für alle gilt: Sämtliche Waren dürfen auf Bestellung und zur kontaktlosen Übergabe außerhalb der Geschäftsräume (Abholung) angeboten werden.
Nutzen Sie gerne unseren Online-Marktplatz unter https://marktplatz.wmg-wolfsburg.de, um ihr Angebot zu veröffentlichen.
Auf der Website der Landesregierung erhalten Sie weiterführende Informationen zur Verordnung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen unter
05361 89994–12 oder per E‑Mail unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de zur Verfügung und informieren Sie gerne über umzusetzende Maßnahmen.