Am 08.03.2021 tritt die neue aktualisierte Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft. Sie setzt den Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 03.03.2021 um. Für die Stadt Wolfsburg gilt die Landesverordnung unmittelbar.
Änderungen sind im Dokument gelb markiert.
Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen
- Blumengeschäfte und Gartencenter sind in Niedersachsen bereits geöffnet, ebenso Friseure. Auch Fahrschulen dürfen praktischen Unterricht bereits wieder anbieten. Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem 8. März 2021 mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren.
- Buchhandlungen dürfen ab dem 08.03.2021 öffnen. Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen (click and meet). Dies wird jedoch begrenzt auf eine Kundin/einen Kunden (mit einer Begleitperson) pro 40 qm Verkaufsfläche. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig.
Kultur und Sport
- Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können ab dem kommenden Montag (8. März 2021) in Niedersachsen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen.
- Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben.
#ZusammensindwirWolfsburg – Aktion zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft
Jetzt WeCard-Akzeptanzstelle werden und von der Aktion profitieren! Anmelden unter www.wecard-wolfsburg.de.

Zur Unterstützung des vom anhaltenden Lockdown stark betroffenen stationären Einzelhandels und der Gastronomie startet die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) gemeinsam mit zahlreichen starken Partnern aus Wirtschaft und Kultur eine Aktion unter dem Dach der aktuellen Kampagne #ZusammensindwirWolfsburg.
Alle Kunden*innen, die ab Montag, dem 8. März im Wert von mindestens 20 Euro lokal einkaufen und die aktuellen Serviceleistungen des vom Lockdown betroffenen Wolfsburger Einzelhandels oder der gastronomischen Betriebe in Anspruch nehmen, können den Kassenbon ihres Einkaufs online unter www.wecard-wolfsburg.de hochladen und erhalten, solange der Vorrat reicht, eine WeCard im Wert von 21 Euro als Startkapital für den nächsten Einkauf. Damit appelliert die WMG gemeinsam mit ihren Partnern an das Lokalbewusstsein der Wolfsburger Kundschaft und stärkt gleichzeitig den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Wolfsburg – getreu dem Motto #ZusammensindwirWolfsburg. Die Aktion ist auf die Ausgabe von 2021 WeCards limitiert.
Bei allen Fragen rund um die WeCard und den Anmeldevorgang steht Ihnen die Wirtschaftsförderung der WMG gerne zur Verfügung.
Auf der Website der Landesregierung erhalten Sie weiterführende Informationen zur Verordnung. Für individuelle Beratungen und Fragestellungen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen unter 05361 89994–12 oder per E‑Mail unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de zur Verfügung.