Am Wochenende erreichten uns vermehrt Fragen von Unternehmen zur Beschaffung von Testmöglichkeiten für die Belegschaft.
Gemäß aktueller Landesverordnung besteht grundsätzlich, außer bei speziellen körpernahen Dienstleistungen, keine Testpflicht in Unternehmen. Die Bereitstellung eines Testangebots für Mitarbeiter*innen wird jedoch empfohlen. Um dem Infektionsgeschehen positiv entgegenzuwirken, unterstützen bereits zahlreiche Unternehmen die Teststrategie und bieten ihren Belegschaften jenseits von Pflichten Testmöglichkeiten an. Sofern Sie für Ihre Belegschaft Selbsttests zur Verfügung stellen wollen, können Sie diese über die örtlichen Apotheken oder in größeren Mengen direkt über die Hersteller beziehen. Hier finden Sie eine Übersicht der momentan zugelassenen Selbsttests: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html. Die Kosten für die Tests müssen grundsätzlichen von den Unternehmen getragen werden, können jedoch in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden.
Für individuelle Fragestellungen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der WMG Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen unter 05361 89994–28 oder per E‑Mail unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de zur Verfügung.