Laut der aktuellen niedersächsischen Corona Verordnung ist es Gastronomiebetrieben ab heute gestattet, im Innenbereich die Hälfte der zulässigen Personenkapazität zu bewirten. Im Außenbereich gibt es keine Beschränkung der Personenanzahl. Die Gäste müssen außerhalb des Tisches in geschlossenen Räumen einen Mund- und Nasenschutz tragen. Nach wie vor müssen die Gäste ein negatives Testergebnis vorweisen. Außerdem müssen die Kontaktdaten weiterhin erhoben werden.
Für alle weiteren individuellen Fragestellungen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen unter 05361 89994–28 oder per E‑Mail unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de zur Verfügung.