Ab Samstag, den 04.12.2021, werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch einer Einrichtung, für die derzeit die 2G+ Regelung gilt, befreit. Dies wurde heute von der niedersächsischen Landesregierung beschlossen und gilt landesweit.
Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen ist somit lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfung, sowie der erfolgten Booster-Impfung erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2G+ entfällt. Im Rahmen der neuen Corona-Verordnung, welche in der kommenden Woche veröffentlicht wird, wird dies ergänzt. Die Erleichterung gilt bereits ab morgen.
Für alle weiteren individuellen Fragestellungen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen unter 05361 89994–28 oder per E‑Mail unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de zur Verfügung.