Wie angekündigt gibt es heute die aktualisierte niedersächsische Corona Verordnung, die ab dem morgigen Sonntag, den 12.12.2021, in Kraft tritt. Weitere Erläuterungen können Sie den beigefügten Pressemitteilung entnehmen.
Für die Stadt Wolfsburg gelten weiterhin die Bestimmungen der Warnstufe 2. Folgende Änderungen ergeben sich:
Handel
- Weiterhin ist eine medizinische Maske ausreichend.
- Im Handel wird die 2G Regel eingeführt. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung:
- Lebensmittel einschließlich des Getränkehandels
- Medizinische Produkte und Arzneimittel einschließlich der Produkte von Optiker- und Hörgeräteakustikerbetrieben sowie des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik,
- Drogerie‑, Sanitätshaus- und Reformhausgüter
- Babybedarfsgüter
- Gartenbaumarktgüter
- Güter des Brennstoff- und Heizstoffhandels einschließlich der Tankstellen
- Güter des Tierbedarfs- und Futtermittelhandels, des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels
- Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
- Güter des Brief- und Versandhandels
- Fahrkarten für den Personenverkehr
- Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten
- Wie bereits am Freitag erläutert, wird in Wolfsburg eine Bändchenlösung angeboten, welche den Einkauf für Kund*innen und Handel erleichtern soll.
Körpernahe Dienstleistungen
- Es ist ein 3G Nachweis erforderlich. Die 2G+ Regelung entfällt.
Gastronomie
- Es gilt weiterhin 2G+.
- Sofern nur 70% der Personenkapazität ausgenutzt werden, entfällt die zusätzliche Testpflicht. Somit reicht ein 2G Nachweis.
Beherbergung
- Es gilt weiterhin 2G+.
- Sofern nur 70% der Personenkapazität ausgenutzt werden, entfällt die zusätzliche Testpflicht. Somit reicht ein 2G Nachweis.
Sportanlagen
- Es gilt weiterhin 2G+.
- Sofern pro Person 10 m² Fläche zur Verfügung stehen, entfällt die zusätzliche Testpflicht. Somit reicht ein 2G Nachweis.
Weihnachtsruhe
- Für ganz Niedersachsen gilt vom 24.12.2021 bis zum 02.01.2022 Warnstufe 3.
- Für Ungeimpfte gelten strenge Kontaktbeschränkungen.
- Private Zusammenkünfte (2G) sind im Innenbereich nur noch bis 25 Personen und bis 50 Personen im Außenbereich zulässig.
- Für Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen gilt 2G+.
- Tanzveranstaltungen sind verboten, ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
- Weihnachtsmärkte müssen schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken.
Sonstige
- Ungeimpfte dürfen sich privat nur noch mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen.
Außerdem sende ich Ihnen anbei eine Übersicht zu den aktuellen Überbrückungshilfen III Plus und IV.
Für alle weiteren individuellen Fragestellungen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen unter 05361 89994–28 oder per E‑Mail unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de zur Verfügung.