Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat heute die 2G-Regelung im Handel außer Vollzug gesetzt. Demnach müssen Kund*innen keinen entsprechenden Nachweis mehr erbringen. Unter folgendem Link finden Sie die Pressemitteilung des Landes: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html. Die Regelung gilt lediglich für den Handel. Für andere Branchen ergeben sich derzeit keine Änderungen.
Für alle weiteren individuellen Fragestellungen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen unter 05361 89994–28 oder per E‑Mail unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de zur Verfügung.