Ab dem morgigen Dienstag, den 21.12.2021, tritt die neue Landesverordnung in Kraft. Weitere Erläuterungen können Sie der Pressemitteilung unter folgendem Link entnehmen https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kurzfristige-anderung-der-corona-verordnung-zur-einfuhrung-der-ffp2-maskenpflicht-im-einzelhandel-207150.html.
Demnach ist das Tragen einer FFP2 Maske im Einzelhandel ab morgen verpflichtend. Dies gilt für Kund*innen und Beschäftigte, die direkten Kundenkontakt haben. Sofern Barrieren wie beispielsweise Glasscheiben vorhanden sind, ist eine medizinische Maske ausreichend.
Ab dem 24.12.2021 bis einschließlich 02.01.2021 gilt in ganz Niedersachsen die Weihnachtsruhe und somit die Regelungen der Warnstufe 3. Gerne informieren wir Sie vorab über die dann geltenden Regelungen.
Gastronomie
- Es gilt 2G+. Bei einer Auslastung von max. 70% reicht ein 2G-Nachweis und die zusätzliche Testpflicht entfällt.
Beherbergung
- Es gilt 2G+. Bei einer Auslastung von max. 70% reicht ein 2G-Nachweis und die zusätzliche Testpflicht entfällt.
Sportanlagen
- Es gilt 2G+. Sofern pro Person 10m² zur Verfügung stehen, reicht ein 2G-Nachweis und die zusätzliche Testpflicht entfällt.
Körpernahe Dienstleistungen
- Es gilt 3G.
Diskotheken, Clubs und Shishabars
- Diskotheken, Clubs und Shishabars müssen schließen.
Einzelhandel
- Das Tragen einer FFP2 Maske ist für Kund*innen und Beschäftige mit Kundenkontakt verpflichtend.
- Sofern Barrieren wie beispielsweise Glasscheiben vorhanden sind, ist eine medizinische Maske ausreichend.
Für alle weiteren individuellen Fragestellungen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen unter 05361 89994–28 oder per E‑Mail unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de zur Verfügung.