Ab dem morgigen Samstag, den 19.03.2022, tritt die aktualisierte niedersächsische Corona Verordnung in Kraft. Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zu den derzeit geltenden Regelungen. Die Verordnung wird bis zum 02.04.2022 verlängert.
Grundsätzliches
- Das Bereitstellen eines Corona Warn App QR-Codes ist nicht mehr erforderlich.
- Bisherige Kontaktbeschränkungen entfallen.
Gastronomie
- Es gilt 3G im Innenbereich.
- Im Innenbereich muss eine FFP2-Maske getragen werden, sofern der Sitzplatz nicht eingenommen ist.
Veranstaltungen
- Bei 50 bis 2.000 Teilnehmer*innen gilt 3G im Innen- und Außenbereich.
- Ab 2.000 Teilnehmer*innen gilt 2G im Innen- und Außenbereich. Im Außenbereich muss kein Abstand eingehalten werden.
- Im Innenbereich muss eine FFP2-Maske getragen werden, sofern der Sitzplatz nicht eingenommen ist.
Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars
- Es gilt 2G+.
Einzelhandel
- Im Innenbereich muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Beherbergung
- Es gilt 3G im Innen- und Außenbereich.
- Im Innenbereich muss eine FFP2-Maske getragen werden, sofern der Sitzplatz nicht eingenommen ist.
Sportanlagen
- Im Innenbereich muss außer beim Sporttreiben und Sitzen eine FFP2-Maske getragen werden.
Körpernahe Dienstleistungen
- Im Innenbereich muss außer bei Gesichtsbehandlungen eine FFP2-Maske getragen werden.
Für alle weiteren individuellen Fragestellungen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen unter 05361 89994–28 oder per E‑Mail unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de zur Verfügung.