Ab Sonntag, den 03.04.2022, tritt die neue Landesverordnung in Kraft. Wie angekündigt gelten, außer in ausgewählten öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern etc., die wesentlichen Hygienemaßnahmen nicht mehr. Somit entfallen alle Regelungen für die Bereiche Gastronomie, Einzelhandel, Beherbergung, Körpernahe Dienstleistungen, Sportanlagen etc. Durch das Hausrecht ist es Ihnen weiterhin möglich, einen Impf‑, Genesenen‑, oder Testnachweis einzufordern, sowie das Tragen einer Maske zu verlangen.
Das Land empfiehlt, eigenverantwortlich Abstände einzuhalten und bei Bedarf Masken zu tragen.
Für alle weiteren individuellen Fragestellungen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen unter 05361 89994–28 oder per E‑Mail unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de zur Verfügung.